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Sonntag, 31 Januar 2010 |
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Internetnutzer haften für illegale Downloads – Festgelegte Sperren nützlich
Stellt euch vor, ihr habt über das Wochenende Besuch. Natürlich dürfen eure Bekannten euren PC benutzen und ausgiebig im Internet surfen. Wenig später flattert euch Post vom Anwalt ins Haus und verlangt eine Entschädigungszahlung für illegale Downloads - an die ihr euch beim besten Willen nicht erinnern könnt.
Ein ähnlicher Fall passierte vor kurzem in Süddeutschland. Rechtlich ist die Sache so: Ihr zahlt für euren Internetzugang und haftet somit für sämtliche Aktivitäten, die über eure IP-Adresse laufen. Da hilft euch Schulterzucken im Nachhinein wenig. Die Sorgfaltspflicht an eurem PC obliegt euch. Das gilt genauso für im Haushalt lebende Kinder. Ein effektives Mittel sind eingebaute Sperren.
In der Systemsteuerung könnt ihr die Sicherheitseinstellungen für die Internet-Zone auf „Hoch“ setzen. Damit sind Downloads generell nicht möglich. Wenn ihr dieses Verbot aufheben wollt, könnt ihr die Einstellung wieder auf eine niedrigere Sicherheitsstufe herabsetzen. Der Gang zum Briefkasten dürfte dann wesentlich entspannter sein. (mik)
bundesrecht.juris.de
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